Keine voreilige Meldung fristlos gekündigter Kredite an die SCHUFA - 5 U 4184/1
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Oberlandesgericht München, Az. 5 U 4184/10
Wird ein Kreditvertrag aufgrund Zahlungsschwierigkeiten des ehemaligen Kunden fristlos gekündigt, müssen der Meldung an die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) zwei schriftliche Zahlungsaufforderungen vorausgehen.