
BGH-Urteil: Verbraucher legen bei Kündigung der Lebensversicherung weiter drauf (Az. IV ZR 17/13)
- von vergleichsnews
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Bundesgerichtshof – IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13
Für Verbraucher bleibt die frühe Kündigung einer Lebensversicherung ein Verlustgeschäft. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am 11. September 2013 entschied, dürfen Versicherungsgesellschaften weiterhin bis zu 50 Prozent der eingezahlten Beiträge plus Zinsen nach erfolgter Kündigung behalten (Az. IV ZR 17/13 und 114/13).