Binäre Optionen: Lizenz der Finanzaufsicht beachten
von vergleichsnews
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Hinsichtlich der Sicherheit bei Geldanlagen in Binären Optionen liegt es nahe, sich zunächst über die Lizensierung des Anbieters zu informieren. Nicht alle Broker von Binären Optionen können allerdings mit einer solchen Lizenz aufwarten.

Zuständig für die Lizensierung ist in der Regel die Finanzaufsichtsbehörde des Staates, in welchem das Unternehmen seinen Hauptsitz ansiedelt. Zu den Binäre-Optionen-Brokern, die derzeit lizensiert sind, gehören z. B. die Bank de Swiss sowie die Banc de Binary. Beide Unternehmen werden von der CySEC reguliert.

Weshalb ist eine Lizenz wichtig?

Für eine offizielle Lizensierung wird der Broker anhand von objektiven Kriterien geprüft. Für Verbraucher bzw. Anleger lässt sich über die Lizenz ersehen, dass der Anbieter bestimmte finanzielle sowie rechtliche Aspekte einhält. Um aktiv als Broker von Binären Optionen zu arbeiten, wäre die Lizensierung nicht unbedingt notwendig. Dafür reicht eine EU-weite Notifikation, also eine einfache Erlaubnis eines entsprechenden EU-Staates. Demzufolge darf die Regulierung als Bestreben der Anbieter verstanden werden, den Handel mit binären Optionen seriöser und professioneller zu gestalten.

Wer ist die CySEC?

Hinter der Abkürzung CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission) verbirgt sich die staatliche Finanzaufsichtsbehörde von Zypern. Jene besteht seit 2004 und wurde nach dem Beitritt zur Europäischen Union (EU) geründet. Ihre Aufgabe besteht in der Kontrolle der Nationalbank sowie des Finanzsystems. Das deutsche Äquivalent wäre die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin. Die grundlegenden Vorschriften und Regelungen der CySEC entsprechen generell denen anderer Finanzaufsichtsbehörden in der EU.

Was ist die MiFID?

Die CySEC ist Bestandteil der europäischen MiFID-Regulierung, d. h. der Richtlinie für die einheitliche Regulierung des Finanz- und Investitionssektors der EU. MiFID steht für Markets in Financial Intstruments Directive, also Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente bzw. Finanzmarktrichtlinie (2004/39/EG). Die Richtlinie bzw. das Gesetz der EU sieht eine harmonisierte Regulierung für Investmentdienstleistungen in den 27 Mitgliedsstaaten der EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen (Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums) vor. Primäre Ziele der MiFID sind ein verbesserter Anleger- und Verbraucherschutz sowie die Förderung von mehr Wettbewerb innerhalb des EU-Finanzmarktes. Letzteres wird z. B. über die Erleichterung von grenzüberschreitenden Investitionen forciert. Ebenfalls im Fokus stehen Vereinfachungen bei Wertpapierdienstleistungen und die Schaffung gleicher Bedingungen an sämtlichen europäischen Handelsplätzen.